Stand: 02.05.2022
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INFORMATIONEN FÜR SPEDITIONEN
ACHTUNG: AUSSCHLIESSLICH KRANVERLADUNG
Der Anliefernde / Abholende Spediteur muss sich über
ein Zeitfenster buchen.
BEDINGUNGEN ZUR ABWICKLUNG VON VERLADUNGEN UNTER
CARGOCLIX (Stand: 17.05.2023)
Der beauftragte Spediteur bucht ein Zeitfenster für eine Verladung im System CARGOCLIX. Damit erklärt er konkludent, dass er die folgenden Bedingungen zur Abwicklung von Verladungen gelesen, verstanden, seinem LKW-Fahrer bzw. seinem/seinen Unterspediteur/-en zur Verfügung gestellt und damit ausnahmslos akzeptiert hat.
1.
Wir stellen auf unserem Firmengelände keine Parkplätze zur Überbrückung von Wartezeiten zur Verfügung. Der Spediteur disponiert so, dass der LKW frühestens und idealerweise 15 Minuten vor Beginn des gebuchten Zeitfensters, allerspätestens jedoch bis 10 Minuten nach Beginn des gebuchten Zeitfensters auf unserem Firmengelände eintrifft.
2.
Fahrzeuge, die zur Abholung von Materialien verwendet werden, müssen zum Stahltransport geeignet sein.
Die Beladung erfolgt ausschließlich per Kran von oben. Die Ladungssicherung ist nach den geltenden
Vorschriften betriebs- und verkehrssicher (VDI 2700 ff.) mit geeigneten und zugelassenen
Ladungssicherungsmitteln durchzuführen.
Führt das Fahrzeug bereits eine Teilladung mit, ist uns dies im Vorfeld in der CARGOCLIX Buchung
anzuzeigen. Zudem ist in jedem Fall sicherzustellen, dass auf der Ladefläche selbst ausreichend Platz für die
Verladung unseres Materials vorhanden ist und die Ladungssicherung ohne Bewegung der bereits
vorhandenen Teilladung durchzuführen ist.
2.1 Abholung durch Dritte (NICHT Mitglieder der Carl Spaeter Gruppe)
Das Anschlagen und Bewegen von Fremdmaterial mit unseren Lastaufnahmemitteln und Kranen ist ausgeschlossen.
2.2 Abholung durch bzw. für Mitglieder der Carl Spaeter Gruppe
Im Fall von erforderlichen Teilumladungen / Teilbeladungen oder Teilentladungen ist die Anwendung des §
412 HGB insoweit ausgeschlossen und die Pflichten der beförderungssicheren und betriebssicheren
Verladung obliegt ausschließlich dem den Transport durchführenden Frachtführer. Sofern der Verlader als
Hilfsperson des Frachtführers die Be / Ent- oder Umladung (mit)- ausführt, haftet dieser nicht für Schäden
an der Ladung Dritter beim Umlade- / Entlade- oder Beladevorgang.
3.
Der abholende Spediteur ist verpflichtet, auf dem LKW sämtliche zur form- und kraftschlüssigen Verladung notwendigen Lademittel (Steckrungen oder ersatzweise mindestens 5 Paletten, Antirutschmatten, geprüfte Spanngurte etc.) in ausreichender Anzahl beizustellen. Die Lademittel werden von uns vor Verladung kontrolliert.
Ein Verkauf von Paletten oder anderer fehlender Ladehilfsmittel ist grundsätzlich ausgeschlossen!
Ohne ausreichende Lademittel wird das Fahrzeug unter gar keinen Umständen beladen!
4.
Mit Beginn des Zeitfensters wird der LKW in die Ladehalle zur Aufstellung auf den gebuchten Stellplatz
eingelassen und übergibt dem Verlader bei Anlieferungen den zur Ware passenden Anlieferschein, bei
Abholungen nennt der Fahrer die Ladenummer, unter der sein Zeitfenster zur Abholung vom Spediteur
gebucht wurde.
Bei Transportaufträgen die vorab einer Einwiegung auf einer öffentlichen oder privaten Waage bedürfen,
muss diese Einwiegung bereits erfolgt sein, bevor der LKW unser Firmengelände zu Beginn des Zeitfensters
erreicht.
5.
Sodann bereitet der Fahrer – wenn nicht schon vorher geschehen - umgehend die Ladefläche zur Verladung
vor:
– Öffnen Ladefläche
– Aufschieben Verdeck
– bei Anlieferung: Entsichern der Ladung
– bei Abholung: Auslegen von Antirutschmatten, Einstecken von Rungen bzw. Aufstellung von Paletten
– Vorbereitung der geprüften Spanngurte in ausreichender Anzahlzw. Aufstellung von Paletten
6.
An der Verladung nimmt der LKW-Fahrer aktiv durch Vorgabe der gewünschten Ladungsverteilung auf dem LKW sowie durch Abspannen der Ladung mit den mitgebrachten Spanngurten teil.
7.
Nach § 23(1) BvwVfG ist die Amtssprache in Deutschland Deutsch.
Wir erwarten nicht nur mit dem Spediteur selber, sondern auch mit dem von ihm beauftragten LKW-Fahrer die für die sichere und zügige Verladung notwendige Konversation auf Deutsch führen zu können. Wir stellen im Betrieb keine Übersetzer und nutzen auch keine zeitaufwändigen Hilfsmittel zur Übersetzung (z.B. „Google-Translate“) falls der LKW-Fahrer die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht. Die fehlerfreie gegenseitige Verständigung ist ein maßgebender Sicherheitsaspekt: Ohne fehlerfreie Verständigung kann die sichere Verladung u.U. nicht gewährleistet sein.
8.
Bei Notwendigkeit aufgrund terminlicher Enge muss der Stellplatz für das nächste Zeitfenster so schnell wie möglich wieder frei gemacht werden. Deswegen schließt der LKW-Fahrer sofort nach Ende der Verladung das Ladeverdeck des LKW und verlässt auf Anweisung umgehend seinen Stellplatz in der Halle.
Das Sichern der Ladung und deren Kontrolle sowie die Unterschrift und Ausgabe der Ladepapiere findet dann außerhalb vor der Ladehalle statt. Der LKW verlässt erst dann den Hof, wenn alle mit der Verladung zusammenhängenden Tätigkeiten abgeschlossen sind und der Verlader den LKW-Fahrer verabschiedet.
Folgen:
Wird eine oder werden mehrere Bedingung(en) in der Weise verletzt, dass uns eine zügige und (rechts-)sichere Verladung nicht möglich erscheint, wird der LKW unter Ausschluss jeglicher Haftung durch uns nicht verladen und das Zeitfenster verfällt ersatzlos. Lässt ein Spediteur ein Zeitfenster aufgrund von Nichtbeachtung dieser Bedingungen verfallen, behalten wir uns vor, unsere damit verbundenen Kosten (z.B. für die Bereitstellung unseres Ladepersonals) gegen ihn bzw. gegen unseren Kunden als seinen Auftraggeber geltend zu machen.
Eine Bedienungsanleitung und ein Begrüßungsschreiben zum CARGOCLIX können Sie wie folgt in Deutscher oder Englischer Sprache hier herunterladen, für weiteren Support zu CARGOCLIX steht Ihnen wie in den Datenblättern beschrieben, das Supportteam von CARGOCLIX zur seite.
Einladung CARGOCLIX
Bedienungsanleitung CARGOCLIX
Invitation for Carriers CARGOCLIX
Quick-Manual for carriers CARGOCLIX
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Firmen- / Lageranschrift:
Am Inzerfeld 44
47167 Duisburg
Kontakt:
Telefon : 0203 51955-0
Telefax : 0203 51955-55
Bürozeiten:
Montags - Donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
Freitags 08:00 - 14:00 Uhr
Verladezeiten:
Montags - Donnerstags 07:00 - 15:30 Uhr
Freitags 07:00 - 13:30 Uhr
Verladung nur noch mit mit einem Zeitfenster über:
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